Kostenübernahme

Eine Übernahme der Kosten für Betreuung ist in den meisten Fällen durch die Pflegekasse möglich.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne unterstützen wir vom Betreuungsdienst mit Herz dabei.



Entlastungsleistungen

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung. Somit werden Pflegende Angehörige unterstützt, um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.



Pflegesachleistungen

Von Pflegesachleistungen spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanter Pflege – und Betreuungsdiensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich:

689€in Pflegegrad 2
1.298€in Pflegegrad 3
1.612€in Pflegegrad 4
1.995€in Pflegegrad 5

Mit mindestens Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige maximal 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruch für die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.



Verhinderungspflege

Die sogenannte Verhinderungspflege ist für pflegende Angehörige eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Aufgabe zu bekommen.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach mal eine Auszeit möchten. Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch.

Die Leistungen der Verhinderungspflege müssen neu beantragt werden und verfallen nach Ablauf eines Kalenderjahres.



Kurzzeitpflege

Jede Person mit Pflegegrad 2 bis 5 hat die Möglichkeit, die Leistungen der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren. Das bedeutet: Zusätzlich zu den 1.612€ können noch bis zu 806€ aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418€ aufgestockt werden.